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Finanzausgleich Gemeinden

Mit dem Finanzausgleich wird der Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden, die Stärkung der finanziellen Autonomie sowie eine Verringerung der Unterschiede bei der Steuerbelastung innerhalb des Kantons bezweckt.  Diese Stelle befasst sich mit sämtlichen Fragen zum Finanzausgleich der Politischen Gemeinden. Sie stellt das Zahlenmaterial zur Berechnung der Finanzausgleichsbetreffnisse zusammen, erarbeitet Grundlagen für Anpassungen des Beitragssystems und stellt allfällige Anträge. Sie bereitet Entscheide zu Handen des Departementchefs vor.

Bestandteil der Finanzausgleichsgesetzgebung ist auch die Führung einer Gemeindefinanzstatistik, welche in Form von Kennzahlen geführt wird. Die Grundlagen für die Erhebung der Kennzahlen werden durch diese Stelle bereitgestellt, die Erhebung bei den Gemeinden durchgeführt und die Veröffentlichung der Kennzahlen organisiert.