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Erläuterung zum Finanzausgleich

Funktionsweise

Der Finanzausgleich besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: einem Ressourcenausgleich, der eine Ausgleichswirkung auf der Ertragsseite (Steuerkraft) entfaltet; und einem Lastenausgleich, der hohe Belastungen mildert. Auf Antrag können zudem ausserordentliche Beiträge für besondere Belastungen und Ausgleichsbeiträge für den Verzicht auf Siedlungsgebiet gewährt werden.

Aktuelle Tabellen und Zahlen zum Finanzausgleich der Gemeinden:
Dienststelle für Statistiken Kanton Thurgau / Finanzausgleich

Ressourcenausgleich

Der Ressourcenausgleich besteht aus einer Mindestausstattung und einer horizontalen Abschöpfung. Zentrumsgemeinden gemäss kantonalem Richtplan (Amriswil, Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Romanshorn und Weinfelden) werden im Ressourcenausgleich für ihre besondere Rolle etwas entlastet.

Lastenausgleich

Im Rahmen des Lastenausgleichs werden den Gemeinden die finanziellen Belastungen, die durch besondere strukturelle Verhältnisse entstehen, teilweise ausgeglichen. Er besteht aus dem strukturellen Lastenausgleich und dem Lastenausgleich für Sozialhilfekosten.

Funktionswesie des Finanzausgleiches des Kantons Thurgau
Bildlegende: Funktionsweise des Finanzausgleiches des Kantons Thurgau mit Link zu Detailinformationen.