Wirkungsbericht 2008 - 2011
Wirkungsbericht zum Finanzausgleich der Politischen Gemeinden
§ 12 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Finanzausgleich der Politischen Gemeinden (RRV FAG; RB 613.11) sieht in der auf 2008 in Kraft gesetzten Fassung vor, dass die Wirkung des Finanzausgleichs alle vier Jahr überprüft wird. Gegenstand dieses Berichts sind damit die Jahre 2008 bis 2011. Die nachstehende, umfassende Berichterstattung ergänzt und dokumentiert die jährlichen Berichterstattungen mit dem jeweiligen Geschäftsbericht sowie die Statistischen Mitteilungen zum Finanzausgleich.
Mit RRB Nr. 443 vom 31. Mai 2011 hat der Regierungsrat eine Projektorganisation zur Ausarbeitung eines Berichts über die Aufgaben- und Finanzaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden eingesetzt. Die Wirksamkeit des heutigen innerkantonalen Finanzausgleichs soll Bestandteil dieses Berichts sein und es soll ein allfälliger Handlungsbedarf aufgezeigt werden.
Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen hat eine Arbeitsgruppe in der folgenden Zusammensetzung den vorliegenden Bericht erarbeitet.