Public Corporate Governance (PCG)
Das Regelwerk für eine verantwortungsbewusste Führung eines Unternehmens oder einer Organisation kommt ohne den englischen Begriff „Corporate Governance“ nicht aus. Die obligationenrechtlichen Verantwortlichkeitsvorschriften bezüglich Führung und Kontrolle von bestimmten juristischen Personen finden heute auch in öffentlich-rechtlichen Körperschaften Anwendung. Es genügt nicht, „verantwortungsbewusste Führung und angemessene Kontrolle“ als allgemeingültige Regel vorzuschreiben. Es gilt, diese Begriffe mit Inhalt und konkreten Vorschriften zu füllen und bedarfsgerecht an die Organisationsstrukturen der öffentlichen Hand anzupassen.
Der Kanton Thurgau war 2010 mit der Verabschiedung der ersten Richtlinien zur Public Corporate Governance für andere Kantone wegweisend. Mit RRB Nr. 337 vom 11. Mai 2010 wurden die Richtlinien in Kraft gesetzt. Diese pragmatische Vorgehensweise hat sich bewährt. Trotzdem ist nach über zwölf Jahren eine Überprüfung der Richtlinien angezeigt. Die Richtlinien wurden in Zusammenarbeit mit dem Institut für Systemisches Management und Public Corporate Governance der Universität St. Gallen und der kantonalen Finanzkontrolle überarbeitet und aktualisiert. Der pragmatische Ansatz der ursprünglichen Fassung soll auch in der überarbeiteten Fassung Anwendung finden.
Mit den vorliegenden Richtlinien verfügt der Regierungsrat über zeitgemässe Instrumente und Prozesse, um seiner gesetzlichen Aufgabe zur Führung der Beteiligungen nachzukommen.